• English
  • Deutsch

Gemische in Containern/Behältern

« Zurück zur Glossar Übersicht

Gemische in Containern/Behältern“ wird als Begriff für einige Grenzfälle im Chemikalienrecht verwendet, bei denen ein Behältnis dazu dient, ein Gemisch zu lagern und bereitzustellen. Beispiele für Produkte, die als Gemische in Behältern – und damit nicht als Erzeugnisse – gelten sind lt. ECHA Feuerwerkskörper, Druckerkartuschen mit Tinte oder Toner, Spraydosen, Textmarker oder Knickleuchten.

Da die Einstufung als Gemisch im Container/Behälter zahlreiche Verpflichtungen mit sich bringt (z.B. bzgl. der Informationspflichten oder der Kennzeichnung) und innerhalb der einzelnen Mitgliedsstaaten nicht immer einheitlich ist, kommt es bei einzelnen Produkten oder Wirtschaftszweigen häufig zu Diskussionen zwischen Unternehmen und den jeweiligen Aufsichtsbehörden. Weitere Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie hier.

« Zurück zur Glossar Übersicht
Gemische in Containern/Behältern
Disclaimer
Die Inhalte dieses Glossars haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Inhalte ersetzen insbesondere keine Rechtsberatung

Unsere Referenzen

trinasco GmbH

Bei den Mühren 1
20457 Hamburg
040 46 86 80 00

Einige der auf dieser Website verwendeten Bilder wurden mithilfe von KI-Bildgenerierung erstellt und dienen der illustrativen Darstellung unserer Dienstleistungen.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner