Walddegradierung bezeichnet die qualitative Verschlechterung eines Waldes,
beispielsweise durch übermäßige Holzentnahme, Infrastrukturmaßnahmen
oder die schleichende Zerstörung der Artenvielfalt. Im Gegensatz zur
kompletten Rodung (Entwaldung) bleibt der Wald formal bestehen, verliert
aber an ökologischer Funktion. Die EU-Entwaldungsverordnung erfasst ab
dem 30. Dezember 2025 auch Produkte, deren Herstellung zur Degradierung
natürlicher Wälder beigetragen hat – die ursprünglich frühere Frist wurde im
Juni 2024 um ein Jahr verschoben. Damit wird ein breiterer
Umweltschutzansatz verfolgt, der nicht nur die Fläche, sondern auch die
Qualität des Waldes schützt. Unternehmen müssen daher nachweisen, dass
ihre Lieferketten nicht nur frei von Entwaldung, sondern auch von
Degradierung sind – ein Paradigmenwechsel in der umweltrechtlichen
Bewertung.