Im Rahmen der neuen Ecodesign-Verordnung und der geplanten EU-
Richtlinie zum ‘Recht auf Reparatur’ werden Reparierbarkeit und
Ersatzteilverfügbarkeit zu verbindlichen Anforderungen. Hersteller müssen
künftig Ersatzteile bereitstellen, Reparaturanleitungen veröffentlichen und
Produkte so gestalten, dass eine Reparatur mit handelsüblichem Werkzeug
möglich ist. Auch im digitalen Produktpass müssen Angaben zur
Reparierbarkeit enthalten sein. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu
verlängern, Elektroschrott zu reduzieren und nachhaltige
Konsumentscheidungen zu fördern. Die Anforderungen gelten künftig u. a. für
Haushaltsgeräte, Smartphones, Tablets und viele elektronische Produkte.