Produktsicherheitsgesetz

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Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist in Deutschland die zentrale Rechtsbasis für die Sicherheit von Produkten und die Marktüberwachung. Das ProdSG setzt die europäische Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit in nationales Recht um. Es ist am 1.12.2011 in Kraft getreten und hat das zuvor geltende Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) abgelöst.

Das ProdSG regelt, unter welchen Voraussetzungen Produkte auf dem deutschen Markt eingeführt und vertrieben werden dürfen. Zentrale Aussage ist, dass ein Produkt nur auf dem Markt bereitgestellt werden darf, wenn es den vorgesehenen Anforderungen aus Richtlinien und Normen entspricht und – bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung – keine Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit bestehen. Dieser Grundsatz wird konkretisiert in weiteren Vorgaben z. B. zur Kennzeichnung und Identifizierung, zur CE-Kennzeichnung, zur Information für den Verwender (Gebrauchsanleitung), zum Prüfen von Beschwerden oder zum Veranlassen von Rückrufen.

Das ProdSG gilt für alle Produkte, die auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, sofern dies im Rahmen einer Geschäftstätigkeit geschieht. Ausgenommen sind einige wenige Produktkategorien wie Antiquitäten und gebrauchte Produkte, Produkte für militärische Zwecke, Lebensmittel lebende Pflanzen und Tiere sowie deren Erzeugnisse, Medizinprodukte und Pflanzenschutzmittel.

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Produktsicherheitsgesetz
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