Die europäische Konfliktmineralien-Verordnung Nr. 2017/821 soll verhindern, dass Gewinne aus dem Verkauf bestimmter erzhaltiger Mineralien zur Finanzierung bewaffneter Konflikte verwendet werden. Die Regelungen betreffen die Einfuhr von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Ein Durchführungsgesetz zur europäischen Konfliktminerale-Verordnung trat in Deutschland am 7. Mai 2020 in Kraft.
Hier geht es zur Konfliktmineralien-Verordnung.
Bei den Mühren 1
040 46 86 80 00