Die „Verordnung über entwaldungsfreie Produkte“ (EU) 2023/1115 – kurz
EU-Entwaldungsverordnung oder EUDR – verpflichtet Unternehmen dazu,
sicherzustellen, dass bestimmte Produkte wie Holz, Soja, Kaffee, Palmöl,
Kakao, Kautschuk und Rindfleisch nicht auf Entwaldung oder Waldschädigung
zurückgehen. Die ursprünglich für den 30. Dezember 2024 vorgesehene
Pflichtanwendung wurde im Juni 2024 um ein Jahr verschoben: Die
Sorgfaltspflicht gilt nun für größere Marktteilnehmer ab dem 30. Dezember
2025, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026. Zentrales
Element ist die Sorgfaltspflicht („Due Diligence“), bei der unter anderem
Geolokalisierungsdaten der Anbauflächen und ein Nachweis über die Legalität
im Ursprungsland erforderlich sind. Produkte ohne nachgewiesene
Entwaldungsfreiheit dürfen nicht in der EU in Verkehr gebracht werden.
Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 4 % des EU-weiten
Jahresumsatzes geahndet werden. Ziel ist es, die Einfuhr entwaldungsfreier
Rohstoffe in die EU zu fördern und so zum Klima- und Biodiversitätsschutz
beizutragen.