Ein Rohstoff gilt als entwaldungsfrei, wenn seine Produktion nicht zur
Entwaldung oder zur Schädigung natürlicher Wälder beigetragen hat. Laut
EU-Entwaldungsverordnung umfasst dies insbesondere Primärwälder und
andere artenreiche Waldökosysteme. Maßgeblich ist, ob die betroffene Fläche
nach dem Stichtag 31. Dezember 2020 gerodet oder anderweitig entwaldet
wurde. Um die Entwaldungsfreiheit eines Rohstoffs nachzuweisen, müssen
Unternehmen exakte Geodaten der Anbau- oder Abbauflächen bereitstellen.
Der Begriff ist entscheidend für die Einhaltung neuer EU-Vorgaben etwa bei
Produkten aus Holz, Kakao, Kaffee oder Palmöl. Ziel ist die Förderung
nachhaltiger Lieferketten und der Schutz von Klima, Biodiversität und den
Rechten indigener Völker.