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Einheitlicher Produktidentifikator (UID)

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Der Einheitliche Produktidentifikator (Unique Identifier – UID) ist ein
verpflichtendes Kennzeichnungselement im Rahmen des digitalen
Produktpasses. Jedes betroffene Produkt erhält eine eindeutige
Identifikationsnummer, die mit dem digitalen Produktpass verknüpft ist. Die
UID wird über ein maschinenlesbares Medium (z. B. QR-Code, RFID) auf dem
Produkt oder der Verpackung angebracht. Sie ermöglicht die schnelle
Zuordnung zu den Daten in der Produktpass-Registry. Ziel ist eine
zuverlässige Rückverfolgbarkeit sowie der digitale Zugang zu Informationen
entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette.
Auch für gefährliche Gemische und Stoffe gibt es bereits eine Pflicht zur
eindeutigen Produktidentifikation: Der sogenannte UFI (Unique Formula
Identifier) ist seit 2021 verpflichtend gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung
(Verordnung (EG) Nr. 1272/2008). Dieser muss bei der Mitteilung an
Giftinformationszentren verwendet und auf dem Etikett des Gemisches
angegeben werden. UID- bzw. UFI-Kennzeichnungen sind somit nicht nur Teil
des digitalen Produktpasses, sondern haben bereits in der
Chemikaliengesetzgebung praktische Bedeutung.

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Einheitlicher Produktidentifikator (UID)
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Die Inhalte dieses Glossars haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Inhalte ersetzen insbesondere keine Rechtsberatung

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