Die Ecodesign-Verordnung (ESPR) bildet den rechtlichen Rahmen für den
digitalen Produktpass, regelt aber keine konkreten Produktgruppen. Diese
werden durch sogenannte delegierte Rechtsakte festgelegt. Dabei handelt es
sich um Rechtsakte der Europäischen Kommission, die für einzelne
Produktkategorien – z. B. Textilien, Batterien, Möbel oder
Unterhaltungselektronik – konkrete Anforderungen an Informationspflichten,
Nachhaltigkeitsmerkmale und Produktpassinhalte festlegen. Die ersten
delegierten Rechtsakte werden ab 2025 erwartet. Für Hersteller bedeutet
das: Sie müssen sich rechtzeitig auf produktspezifische Datenpflichten und
technische Anforderungen vorbereiten.