Begriff | Definition |
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CLP-Verordnung | CLP steht für „Classification Labelling and Packaging of substances and mixtures“. Die CLP-Verordnung (1272/2008/EG) regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Diese Verordnung ersetzte die bis 2015 geltenden Richtlinien 67/548/EWG zu gefährlichen Stoffen und 1999/45/EG zu gefährlichen Zubereitungen. Die CLP-Verordnung ist neben der REACH-Verordnung die bedeutendste Regelsetzung für Chemikalien im europäischen Binnenmarkt. Durch die CLP-Vorgaben wird das Global Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen zum weltweit einheitlichen Einstufen und Kennzeichnen von gefährlichen Chemikalien und deren Transporten in europäisches Recht umgesetzt. Als EU-Verordnung gelten die CLP-Regelungen in den Mitgliedsstaaten unmittelbar und bedürfen keines nationalen Gesetzes zur Chemikalieneinstufung und -kennzeichnung. |
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