Die europäische Biozidverordnung Nr. 528/2012 regelt die Herstellung, die Kennzeichnung, das Inverkehrbringen sowie den Einsatz von Biozidprodukten. Als Biozide („lebens-tötend“) gelten alle außerhalb des Agrarsektors eingesetzten Produkte bzw. die darin enthaltenen Wirkstoffe, die unerwünschte und schädliche Organismen bekämpfen.
Die bisweilen synonym verwendete Bezeichnung Biozidprodukteverordnung (BPR) sollte vermieden werden, um Verwechslungen mit den nationalen Biozidprodukteverordnungen der Schweiz (VBP) oder Österreichs (BPV) zu vermeiden.
Hier geht es zur Biozidverordnung.


Bei den Mühren 1
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