Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung ist die deutsche Bezeichnung für das „Mutual Recognition Agreement“ (MRA), ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung nationaler Konformitätsbewertungen. Es hat das Ziel, den Handel zwischen den Mitgliedsländern in der Europäischen Union zu erleichtern. Auf europäischer Ebene gilt seit dem 19. April 2020 die Verordnung 2019/515/EU über „die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind“.
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