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Deutsche Bezeichnung für ein „Mutual Recognition Agreement“ (MRA), ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung nationaler Konformitätsbewertungen mit dem Ziel, den internationalen Handel zu erleichtern. Auf europäischer Ebene gilt seit dem 19. April 2020 die Verordnung 2019/515/EU über „die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind“.

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