Die Klägerin erlitt schwere Verletzungen durch ein von einem Drittanbieter auf Amazon
verkauftes Hoverboard, das Feuer fing. Amazon hatte Bezahlung und Versand organisiert,
bestritt jedoch die Haftung, da es nicht Verkäufer im klassischen Sinn sei.
Das Berufungsgericht in Kalifornien entschied, dass Amazon als Glied in der Vertriebskette gilt
und unter Umständen der Produkthaftung unterliegt. Die Plattform übernehme wesentliche
Vertriebsfunktionen (Zahlungsabwicklung, Lagerung, Versand, Kundenkommunikation) und
profitiere wirtschaftlich vom Verkauf. Damit unterscheide sie sich nicht wesentlich von einem
Händler.
Das Urteil stärkt die Haftung von Online‑Marktplätzen für Drittanbieterprodukte. Amazon und
vergleichbare Plattformen müssen striktere Prüf‑ und Kontrollmechanismen implementieren, um
Produktsicherheit zu gewährleisten.

Bei den Mühren 1
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