Frankreich verpflichtet Hersteller, auf allen Verpackungen nationale Sortierkennzeichnungen
(„Triman“-Logo und „Info‑Tri“) anzubringen. Diese Pflicht gilt auch für ausländische Unternehmen,
die ihre Produkte in Frankreich vertreiben. Die EU‑Kommission sieht darin einen Verstoß gegen
das Unionsrecht, weil nationale Zusatzkennzeichen den freien Warenverkehr einschränken und
keine einheitliche EU‑Regelung besteht.
Im Juli 2025 leitete die Kommission deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich
ein und verwies den Fall an den EuGH. Der Gerichtshof soll klären, ob nationale
Kennzeichnungspflichten unionsrechtswidrig sind, wenn sie über harmonisierte Vorgaben
hinausgehen. Bislang existiert kein Urteil, der Fall befindet sich im Stadium der mündlichen
Vorbereitung.
Das Verfahren hat Signalwirkung für alle Unternehmen, die in Frankreich verpackte Produkte in
Verkehr bringen. Bis zu einer Entscheidung bleibt die nationale Regelung verbindlich.
Unternehmen sollten Verpackungen weiterhin nach französischem Recht kennzeichnen, aber
parallel Entwicklungen zur geplanten EU‑Verpackungsverordnung (PPWR) verfolgen, die eine
einheitliche Kennzeichnung vorsieht.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/api/files/document/print/pl/ip_25_1834/IP_25_1834_EN.pdf