Risiken reduzieren:
Umsatzeinbußen
Wenn produzierte oder bestellte Produkte im Zielland nicht oder mit starker zeitlicher Verzögerung verkauft werden können, kann dies existenzbedrohende Auswirkungen auf die betreffenden Unternehmen haben. Gründe können hierfür Importverbote, Importverzögerungen oder komplette Verkaufsverbote sein.
Importverbote und -verzögerungen
Importverbote oder Importverzögerungen beim Zoll können aus verschiedenen Gründen auftreten und stellen ein ernsthaftes Problem für Importeure und Händler dar. Gerade wenn die Produkte in einem bestimmten Zeitfenster verkauft werden sollen (z.B. zu einer bestimmten Jahreszeit oder im Rahmen einer sportlichen Großveranstaltung) kann eine Verzögerung von 4-6 Wochen das Umsatzpotential drastisch reduzieren.
Ein häufiges Beispiel ist die Verzögerung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Dokumentationen, fehlender oder fehlerhafter CE-Kennzeichnungen oder auch fehlenden Bedienungsanleitungen in der Sprache des Ziellandes. Hier kann dann der betroffene Importeur oft nachbessern, verliert aber wertvolle Zeit, bis das Produkt verkauft werden kann.
Maßnahmen der Zollbehörden
Auch kann es passieren, dass der Zoll aufgrund von Angaben auf dem Produkt die Einfuhr ablehnt, z.B. wenn die Zutatenliste von Kosmetika Stoffe aufführt, die in der EU in Kosmetika nicht erlaubt sind. Auch kann der Zoll weitere Untersuchungen und Prüfungen der Marktaufsichtsbehörden einleiten, wenn ihm bestimmte Produkte aufgrund von Produktgestaltung, Verpackungsinformationen, Gerüchen oder Erfahrungswerten verdächtig vorkommen. Im Safety Gate der Europäischen Union wurden im Jahre 2023 über 3.400 Produkte als gefährlich gemeldet, von denen 199 Produkte schon an der Grenze abgelehnt wurden.
Rücknahmen aus dem Markt und Verkaufsverbote
Die Rücknahme von Produkten aus dem Markt und Verkaufsverbote können von verschiedenen nationalen oder regionalen Behörden ausgesprochen werden.
Während in Deutschland die Bundesnetzagentur die Produkte bzgl. Ihrer Vereinbarkeit mit der EMV-Richtlinie (2014/30/EU) und der neuen RED-Richtlinie (2014/53/EU) prüft, sind die Marktüberwachungsbehörden in den Bundesländern für die Überwachung der Einhaltung aller anderen Vorschriften verantwortlich (Produktsicherheitsgesetz, LVD, REACH, …).
Zahlen aus dem Safety Gate 2023
Wie bereits erwähnt wurden im Jahre 2023 über 3.400 Produkte als gefährlich eingestuft und mit einem Verkaufsverbot oder sogar einem Produktrückruf belegt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang für die Unternehmen, dass die überwiegende Zahl von Verkaufsverboten nicht aufgrund echter produktsicherheitsrelevanter Aspekte ausgesprochen wird, sondern vor allem wegen formaler Mängel.
Falsche oder fehlende Angaben auf dem Produkt oder der Verpackung, fehlende Warnhinweise, Mängel in der Bedienungsanleitung oder bei der CE-Konformitätserklärung sind die häufigste Ursache für Verkaufsverbote und aufwändige Re-Labelling-Aktionen. Derartige Verkaufsverbote lassen sich recht einfach vermeiden, indem Unternehmen sich frühzeitig über die verschiedenen Anforderungen und vor allem die Kennzeichnungspflichten für die jeweiligen Produkte informieren. Gerne unterstützen wir Sie hierbei mit unseren Produkt Compliance Checks, Schulungen und Workshops.
Lösungsansätze von trinasco
Derartige Importverzögerungen oder Verkaufsverbote lassen sich recht einfach vermeiden, indem Unternehmen sich frühzeitig über die verschiedenen Anforderungen und vor allem die Kennzeichnungspflichten für die jeweiligen Produkte informieren. Gerne unterstützen wir Sie hierbei mit unseren Produkt Compliance Checks, Schulungen und Workshops.