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Risiken reduzieren:
Haftung von Verantwortlichen

Die Einhaltung von Produkt-Compliance-Vorschriften ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens. Geschäftsführern, Vorständen und leitenden Angestellten kommt hierbei eine besondere Verantwortung zu. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften können sie persönlich haftbar gemacht werden, was weitreichende Konsequenzen haben kann.

Rechtliche Grundlagen der Haftung

Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ihr Unternehmen die geltenden gesetzlichen Vorgaben einhält. Diese Pflicht ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen, wie dem Aktiengesetz (AktG), dem GmbH-Gesetz (GmbHG) und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Ein Verstoß gegen Produkt-Compliance-Vorschriften kann als Pflichtverletzung gewertet werden, die sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Zivilrechtliche Haftung

Im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung können betroffene Manager zur Verantwortung gezogen werden, wenn ihnen eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Geschäftsführer bewusst oder grob fahrlässig gegen Produktsicherheitsvorschriften verstößt und dadurch Schäden entstehen. Die Haftung umfasst dabei nicht nur den Ersatz des entstandenen Schadens, sondern kann auch Regressansprüche des Unternehmens umfassen, etwa wenn das Unternehmen selbst zu Schadensersatzleistungen herangezogen wird.

Strafrechtliche Haftung

Neben der zivilrechtlichen Haftung können Verstöße gegen Produkt-Compliance-Vorschriften auch strafrechtlich verfolgt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Verstöße eine Gefährdung von Leben oder Gesundheit einhergeht. Beispiele hierfür sind die Herstellung und der Vertrieb unsicherer Produkte. Strafrechtliche Sanktionen können von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen und sind in der Regel auch mit erheblichen Reputationsverlusten für die betroffenen Personen verbunden.
So können Verstöße gegen die REACH-Verordnung (insbesondere gegen Anhang XVII) oder das Stockholmer Übereinkommen (POP-Verordnung) zu empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen führen. Allein das fahrlässige Inverkehrbringen von schadstoffbelasteten Bedarfsgegenständen ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren belegt werden.

Ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung

Verstöße gegen produktbezogene Vorschriften können zudem als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Hierbei drohen empfindliche Geldbußen, die sich gegen das Unternehmen als auch gegen die verantwortlichen Personen richten können. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sieht hierfür klare Regelungen vor, die eine persönliche Haftung der verantwortlichen Führungskräfte ermöglichen.

Lösungsansätze von trinasco

Um eine persönliche Haftung zu vermeiden, sollten Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte umfassende Compliance-Maßnahmen implementieren. Dazu gehört die Einrichtung eines effektiven Compliance-Management-Systems, regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter sowie die Etablierung von Kontrollmechanismen zur Überwachung der Einhaltung von Vorschriften.

Nur so kann sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und sowohl das Unternehmen als auch die verantwortlichen Personen vor rechtlichen und finanziellen Schäden geschützt sind. Eine proaktive und sorgfältige Herangehensweise an Produkt-Compliance kann nicht nur rechtliche Konsequenzen vermeiden, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher und Geschäftspartner stärken.

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