Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) – kurz Lieferkettengesetz - tritt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigte zum 1.1.2023 in Kraft. Für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigte gilt es ab dem 1.1.2024.
Parallel hierzu wird in Europa die Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen beraten, die das deutsche Lieferkettengesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit noch einmal verschärfen wird.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird aller Voraussicht nach auch auf kleinere Unternehmen ausgeweitet (mehr als 500 bzw. 250 Mitarbeitende) und inhaltlich um weitere Umweltanforderungen ergänzt.
Die im deutschen Lieferkettengesetz geforderten Sorgfaltspflichten erstrecken sich von
Diese Vorschriften sind aber nicht nur für große Unternehmen relevant. Auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind als Zulieferer oft indirekt von den neuen Regelungen betroffen.
Sie werden zunehmend von Ihren Kunden aufgefordert, Belege für nachhaltige eigene Prozesse und ein gesetzeskonformes Lieferanten-Management zu liefern. Selbst wenn Unternehmen also noch nicht unmittelbar von den Vorschriften betroffen sind, sollten sie sich schnellstmöglich mit den zukünftig notwendigen Aufgaben beschäftigen.
In dem zweitägigen Workshop erklären wir den Teilnehmern nicht nur die aktuellen Anforderungen aus den gesetzlichen Vorschriften, sondern analysieren auch die aktuell bestehenden Verantwortungen und Prozesse.
Basierend auf der aktuellen Unternehmenssituation und den zukünftigen Verpflichtungen entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam einen kurz- und mittelfristigen Maßnahmenkatalog, um die Anforderungen effizient und dauerhaft erfüllen zu können.
Der Workshop Lieferkettengesetz ist der erste Schritt, um
Die Anforderungen des Lieferkettengesetzes sind komplex und überaus vielfältig, gleichzeitig aber in vielen Bereichen eher vage formuliert.
Diese und weitere Fragen sind von dre Größe des Unternehmens, seiner Lieferantenstruktur, der Branche, dem Standort der Lieferanten, der Verhandlungsmacht und vielen weiteren Faktoren abhängig.Hier hilft eine unabhängige Analyse der Unternehmenssituation und eine externe Einschätzung ungemein.
Weiterhin ist zu erwarten, dass sich die Anforderungen durch die europäische Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen noch einmal verändern und Schritt für Schritt weiter spezifiziert werden.
Das genaue Ausmaß der jährlichen Berichtspflichten und die elektronische Übermittlung steht ebenfalls noch nicht vollständig fest. Auch hier ist eine externe Expertise für viele Unternehmen ausgesprochen hilfreich.
Da zudem verschiedene Abteilungen vom Lieferkettengesetz betroffen sind (Einkauf, Qualitätsmanagement, IT, …) und sich die Einschätzungen und Sichtweisen der Abteilungen und/oder Personen oft stark unterscheiden, ist es sinnvoll, externe Experten zu engagieren, die einen Workshop nicht nur moderieren, sondern auch fachlichen Input aus vergleichbaren Projekten liefern können.
Durch den Workshop Lieferkettengesetz erhalten Sie einen umfassenden Blick auf die gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettengesetzes und der europäischen Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen.
Durch die Analyse Ihres eigenen Geschäftsbereiches und der Sortiments- und Lieferantenstruktur erhalten Sie einen ersten Blick auf Risiken in Ihrer Lieferkette. Zudem entwickeln wir mit Ihnen einen Maßnahmenkatalog zur Erfüllung des Lieferkettengesetzes inkl. Timing, Ressourcen und IT-Unterstützungstools.
Ziel des Workshops ist ein gemeinsames Verständnis für die gesetzlichen und unternehmerischen Aufgaben aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die Erarbeitung eines unternehmensspezifischen Maßnahmenkatalogs zur langfristen Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in Deutschland und Europa.
Der Workshop Lieferkettengesetz richtet sich vor allem an Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter/-innen in Deutschland haben und damit im Jahr 2024 vom deutschen Lieferkettengesetz direkt betroffen sind.
Interessant ist der Workshop aber auch für kleinere Unternehmen, die durch Ihre Kunden mittelbar betroffen sind oder Unternehmen, die sich auf Ihre Verpflichtungen aus dem „europäischen Nachhaltigkeitsgesetz“ vorbereiten möchten.
Der Workshop Lieferkettengesetz erstreckt sich in der Regel über zwei Tage. Die Teilnehmerzahl kann generell von ihnen bestimmt werden, wir empfehlen einen Kreis von 5-8 Personen aus verschiedenen Fachbereichen.
Grundlage für einen erfolgreichen Workshop ist eine offene Diskussion über aktuelle und zukünftige Prozesse, sowie eine aktive Mitarbeit der Hauptverantwortlichen.
Wir raten unseren Kunden zudem, uns vorab ausführliche Informationen zum eigenen Geschäftsbereich (eigene Fertigung) und zur Sortiments- und Lieferantenstruktur zu überlassen, so dass wir den Workshop bestmöglich vorbereiten können. Hierzu erhalten Sie als Leitfaden einen auf Sie zugeschnittenen Fragebogen.
Nach einer kurzen Vorstellungsrunde erläutern wir den Teilnehmern und Teilnehmerinnen zunächst die Anforderungen aus dem deutschen Lieferkettengesetz (LkSG) und der geplanten EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (CSDDD).
Je nach Kenntnisstand und Diskussionsbereitschaft der Teilnehmenden dauert dieser Teil in der Regel 1,5 – 2 Stunden.
Basierend auf den Antworten aus dem Fragebogen, den wir Ihnen vorab zugesendet haben, erörtern wir dann Ihre Unternehmens- und Beschaffungsstruktur und die von Ihnen vertriebenen Produkte. Aus dieser Gesamtperspektive lassen sich erste Hinweise auf die Risiken ableiten, die sich für Ihr Unternehmen ergeben können.
Im nächsten Schritt untersuchen wir die bereits bei Ihnen installierten Prozesse und Maßnahmen. Hierzu zählen u.a. das Vorhandensein und/oder die Ausgestaltung
Diese Informationssammlung mit unterstützender Erläuterung durch die betreffenden Verantwortlichen dauert bei durchschnittlich komplexen Unternehmen ca. 4-5 Stunden. Bei eigenen Fertigungsstätten, unterschiedlichen Produkt-bzw. Geschäftsbereichen und einer sehr großen Anzahl an Zulieferern sollte entsprechend mehr Zeit einkalkuliert werden.
Auf Basis dieser Informationen erstellen wir einen Vorschlag für die dringendsten Maßnahmen und einen Katalog für die mittelfristig aufzubauenden Prozesse und Verantwortungen sowie die durchzuführenden Aktivitäten.
Diesen Maßnahmenkatalog präsentieren wir im Laufe des Workshops den verantwortlichen Personen und stimmen die weitere Vorgehensweise inkl. einer möglichen Begleitung durch die trinasco ab.
Bei diesem Zwei-Tages Workshop müssen nicht alle beteiligten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen permanent anwesend sein. Aus unserer Erfahrung hat sich folgendes Format als äußerst zielführend und effizient erwiesen:
Am ersten Tag ermitteln wir mit den Verantwortlichen aus den einzelnen Funktionsbereichen (Einkauf, Qualitätsmanagement, IT, ...) oder den Produktteams die benötigten Informationen und Hintergründe.
Aus diesen Informationen erstellen wir am Vormittag des zweiten Tages eine Zusammenfassung und entwickeln einen ersten Strategieentwurf und Maßnahmenplan.
Dieser wird am Nachmittag des zweiten Tages den Entscheidern präsentiert und gegebenenfalls angepasst, um so ein gemeinsames Verständnis für die weiteren Schritte und deren Umsetzung zu gewinnen.
Der Umfang und die Dauer des Workshops Lieferkettengesetz hängt von der Komplexität des Unternehmens, der Anzahl eigener Fertigungsstätten, der Anzahl der Produktgruppen bzw. Geschäftsbereiche, der Anzahl der Lieferanten und des vorhandenen Kenntnisstandes der teilnehmenden Personen ab.
Aus unserer Erfahrung ist mindestens ein zweitägiger Workshop notwendig, um die Unternehmenssituation möglichst umfassend zu analysieren und gemeinsam mit Ihnen einen unternehmensspezifischen Maßnahmenkatalog inkl. einer zielführenden Priorisierung zu entwickeln.
Bei sehr komplexen Unternehmensstrukturen ist es sinnvoll, die Dauer des ersten Workshops auf drei oder sogar vier Tage auszudehnen.