In unserem Workshop zum Lieferkettengesetz , der dieser Prozessberatung in der Regel vorausgeht, haben wir mit Ihnen gemeinsam folgende Themen behandelt und erarbeitet:
Nach dem Workshop existiert ein mit der Unternehmensleitung abgestimmter Maßnahmenkatalog, der folgende Bereiche zumindest grob spezifiziert: Zielsetzungen, Prioritäten, Verantwortungen, Ressourcen, potentielle Einzelmaßnahmen, potentielle Software-Lösungen, Budgets und Timing.
In Abhängigkeit von der Unternehmenssituation und dem darauf ausgelegten Maßnahmenbündel müssen die Einzelaktivitäten in aller Regel genauer definiert und anschließend auch umgesetzt werden. Hierbei können wir Sie als Projektleiter oder auch als fachliche Berater in Einzelbereichen unterstützen.
Themenfelder können sein:
In aller Regel handelt es sich bei den verschiedenen Themenfeldern um eigene „kleine“ Projekte, an denen unterschiedliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten und die von Zeit zu Zeit innerhalb des Gesamtprojekt diskutiert und abgestimmt werden müssen. Hier unterstützen wir Sie sowohl in der Gesamtsteuerung als auch durch die Übernahme oder Begleitung kleinerer Einzelprojekte.
Unsere Prozessberatung Erfüllung Lieferkettengesetz soll Ihnen helfen, die Anforderungen der neuen Gesetze effizient und nachhaltig zu erfüllen.
Dabei unterstützen wir Sie im Anschluss an einen gemeinsamen Workshop gerne bei den vielfältigen Einzelaktivitäten, die zur Erfüllung des Lieferkettengesetzes umgesetzt werden müssen
Unsere Prozessberatung Erfüllung Lieferkettengesetz richtet sich vor allem an Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter/-innen in Deutschland haben und damit im Jahr 2024 vom deutschen Lieferkettengesetz direkt betroffen sind.
Neue Studien zeigen aber, dass auch Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeiter/-innen die Anforderungen des Lieferkettengesetzes erfüllen ganz oder teilweise erfüllen wollen.
Interessant ist unsere Prozessberatung daher auch für kleinere Unternehmen, die:
Der Ablauf der Prozessberatung Erfüllung Lieferkettengesetz hängt von der von Ihnen definierten Rolle der trinasco und dem jeweiligen Projektinhalt ab.
Gerne unterstützen wir Sie als federführende Projektleitung für die gesamte Umsetzung des Lieferkettengesetzes und steuern damit alle davon betroffenen Einzelprojekte.
Alternativ nehmen wir aber auch die Aufgabe des fachlichen Beraters in Einzelprojekten wahr und unterstützen Sie inhaltlich wie prozessual in verschiedenen Themenfeldern
Die Erfüllung des Lieferkettengesetzes erfordert zu Beginn zahlreiche Maßnahmen, die teilweise nacheinander, teilweise aber auch parallel abzuarbeiten sind. Zudem sind viele Aktivitäten dauerhaft durchzuführen und bei Änderungen des eigenen Geschäftsbereiches oder des Lieferantenstamm eigentlich permanent zu aktualisieren (Risikoanalysen, Priorisierung von Risiken, Abhilfemaßnahmen, Berichterstattung, …)
Unsere Prozessberatung kann daher verschiedenste Themengebiete umfassen: