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Prozessberatung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die deutschen und europäischen Anforderungen an die Wahrung der Menschenrechte und die Vermeidung von Umweltschäden entlang der gesamten Lieferkette stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Wir beraten und unterstützen Sie, die Risiken in Ihrer Lieferkette einzuschätzen und abzumildern, die richtigen Strukturen und Prozesse zu etablieren und sinnvolle Tools zur effizienten Erfüllung der Anforderungen einzusetzen.
  • Nachhaltige Erfüllung des Lieferkettengesetzes
  • Best Practice-Ansätze zur Effizienzsteigerung
  • Projektsteuerung oder-begleitung durch erfahrene Experten
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In unserem Workshop zum Lieferkettengesetz , der dieser Prozessberatung in der Regel vorausgeht, haben wir mit Ihnen gemeinsam folgende Themen behandelt und erarbeitet:

  • Kenntnis und Verständnis für die Anforderungen des Lieferkettengesetzes und der europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSDDD)
  • Einschätzung der eigenen Unternehmenssituation
  • Notwendige Maßnahmen und Prozesse, um die Anforderungen der neuen Gesetze effizient und nachhaltig zu erfüllen

Nach dem Workshop existiert ein mit der Unternehmensleitung abgestimmter Maßnahmenkatalog, der folgende Bereiche zumindest grob spezifiziert: Zielsetzungen, Prioritäten, Verantwortungen, Ressourcen, potentielle Einzelmaßnahmen, potentielle Software-Lösungen, Budgets und Timing.

In Abhängigkeit von der Unternehmenssituation und dem darauf ausgelegten Maßnahmenbündel müssen die Einzelaktivitäten in aller Regel genauer definiert und anschließend auch umgesetzt werden. Hierbei können wir Sie als Projektleiter oder auch als fachliche Berater in Einzelbereichen unterstützen.

Themenfelder können sein:

  • Was bedeutet Sorgfaltspflicht genau und wie wird diese für unser Unternehmen definiert?
  • Was ist in unserem eigenen Geschäftsbereich kritisch und wie analysieren wir das?
  • Welche Änderungen an internen Produktions-, Beschaffungs-, Lagerhaltungs- oder Logistik-Prozessen sind notwendig?
  • Welche unmittelbaren Lieferanten sind besonders kritisch oder wichtig (Produkte, Einkaufsvolumen, Standort, produzierte oder eingesetzte Rohstoffe, …)?
  • Wie erfahren wir von Risiken bei unmittelbaren Lieferanten?
  • Wie können wir ermitteln, wie groß unser Einfluss auf unsere Lieferanten ist?
  • Welche Informationen müssen wir von welchen Zulieferern einholen?
  • In welcher Form und über welchen Weg können wir diese Informationen erheben und archivieren?
  • Wie können wir die Informationen unserer Lieferanten überprüfen?
  • Wie gehen wir mit Lieferanten um, die keine Informationen liefern oder die Anforderungen nicht erfüllen?
  • Welche Software-Tools oder Unterstützungs-Lösungen gibt es auf den Markt?
  • Welche und wie viele Ressourcen (personell und inhaltlich) benötigen wir tatsächlich, um die in Detail definierten Maßnahmen erfüllen zu können?
  • Welche Dienstleister können uns bei dieser Aufgabe unterstützen?

In aller Regel handelt es sich bei den verschiedenen Themenfeldern um eigene „kleine“ Projekte, an denen unterschiedliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten und die von Zeit zu Zeit innerhalb des Gesamtprojekt diskutiert und abgestimmt werden müssen. Hier unterstützen wir Sie sowohl in der Gesamtsteuerung als auch durch die Übernahme oder Begleitung kleinerer Einzelprojekte.

Die Prozessberatung Erfüllung Lieferkettengesetz ermöglicht es Ihnen, vom Know-how und der Erfahrung von ausgewiesenen Experten zu profitieren und gleichzeitig eigene Ressourcen zu schonen.

Oft ist auch eine externe Unterstützung oder Steuerung hilfreich, um Prozesse effizient und objektiv zu moderieren und unterschiedliche Zielsetzungen oder Einschätzungen erfolgreich miteinander in Einklang zu bringen.

Unsere Prozessberatung Erfüllung Lieferkettengesetz soll Ihnen helfen, die Anforderungen der neuen Gesetze effizient und nachhaltig zu erfüllen.

Dabei unterstützen wir Sie im Anschluss an einen gemeinsamen Workshop gerne bei den vielfältigen Einzelaktivitäten, die zur Erfüllung des Lieferkettengesetzes umgesetzt werden müssen

Unsere Prozessberatung Erfüllung Lieferkettengesetz richtet sich vor allem an Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter/-innen in Deutschland haben und damit im Jahr 2024 vom deutschen Lieferkettengesetz direkt betroffen sind.

Neue Studien zeigen aber, dass auch Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeiter/-innen die Anforderungen des Lieferkettengesetzes erfüllen ganz oder teilweise erfüllen wollen.

Interessant ist unsere Prozessberatung daher auch für kleinere Unternehmen, die:

  • nicht genug eigene Ressourcen zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes haben
  • durch Ihre Kunden mittelbar betroffen sind
  • sich auf Ihre Verpflichtungen aus dem „europäischen Nachhaltigkeitsgesetz“ vorbereiten möchten.
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Der Ablauf der Prozessberatung Erfüllung Lieferkettengesetz hängt von der von Ihnen definierten Rolle der trinasco und dem jeweiligen Projektinhalt ab.

Gerne unterstützen wir Sie als federführende Projektleitung für die gesamte Umsetzung des Lieferkettengesetzes und steuern damit alle davon betroffenen Einzelprojekte.

Alternativ nehmen wir aber auch die Aufgabe des fachlichen Beraters in Einzelprojekten wahr und unterstützen Sie inhaltlich wie prozessual in verschiedenen Themenfeldern

Die Erfüllung des Lieferkettengesetzes erfordert zu Beginn zahlreiche Maßnahmen, die teilweise nacheinander, teilweise aber auch parallel abzuarbeiten sind. Zudem sind viele Aktivitäten dauerhaft durchzuführen und bei Änderungen des eigenen Geschäftsbereiches oder des Lieferantenstamm eigentlich permanent zu aktualisieren (Risikoanalysen, Priorisierung von Risiken, Abhilfemaßnahmen, Berichterstattung, …)

Unsere Prozessberatung kann daher verschiedenste Themengebiete umfassen:

  • Definition der Sorgfaltspflicht bzgl. des eigenen Unternehmens
  • Analyse des eigenen Geschäftsbereiches
  • Risikobasierte Anpassung von internen Produktions-, Beschaffungs-, Lagerhaltungs- oder Logistik-Prozessen
  • Analyse der unmittelbaren Lieferanten (Produkte, Einkaufsvolumen, Standort, produzierte oder eingesetzte Rohstoffe, …)
  • Informationskanäle bei unmittelbaren Lieferanten
  • Einflussmöglichkeiten auf mittelbare und unmittelbare Lieferanten
  • Informationsbedarf bei unmittelbaren Lieferanten
  • Prüfung der Vollständigkeit Richtigkeit der Lieferanteninformationen
  • Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Lieferanten (fehlende Informationen, kritische Risiken
  • Software-Tools oder Unterstützungs-Lösungen
  • Ressourcen (Anzahl Mitarbeiter/innen, Know-how, Weiterbildung, …)
  • Dienstleister zur Unterstützung

Unsere Referenzen

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