Der Rezyklatgehalt bezeichnet den Anteil an recyceltem Material,
insbesondere Kunststoff, in einer Verpackung. Die EU-
Verpackungsverordnung legt erstmals verbindliche Mindestanteile für
bestimmte Verpackungsarten fest, z. B. für PET-Flaschen oder flexible
Kunststoffverpackungen. Diese Quoten gelten schrittweise ab 2030 und sind
Teil der Bemühungen, den Einsatz von Primärrohstoffen zu verringern.
Unternehmen müssen die Erfüllung der Quoten nachweisen und
dokumentieren. Damit steigt die Bedeutung von Recyclingtechnologien,
Qualitätskontrollen und transparenten Lieferketten. Der Rezyklatgehalt wird
künftig auch Teil des digitalen Produktpasses und der Produktkennzeichnung
sein.