Die geplante Green Claims Verordnung ist Teil des EU-Pakets für
nachhaltigen Konsum und soll irreführende Umweltwerbung
(„Greenwashing“) verhindern. Sie verpflichtet Unternehmen, freiwillige
Umweltaussagen wie „klimaneutral“, „biologisch abbaubar“ oder „recycelbar“
wissenschaftlich zu belegen und unabhängig prüfen zu lassen. Zudem
müssen Informationen über die Bewertung öffentlich zugänglich sein. Der
Verordnungsentwurf sieht strenge Anforderungen an Beweise, Transparenz
und Vergleichbarkeit vor. Ziel ist es, Verbraucher besser zu schützen und
echte Nachhaltigkeitsleistungen im Wettbewerb zu fördern. Die
Verabschiedung wird für 2025 erwartet und betrifft fast alle Unternehmen mit
Umweltwerbung – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße.