Eine EU-Verordnung hat eine allgemeine und grundlegende Gültigkeit. Sie sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Ein Beispiel für eine derartige Verordnung ist die sogenannte REACH-Verordnung ((EG) Nr. 1272/2008 – ps://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32008R1272), die 2008 verabschiedet wurde. Die REACH-Verordnung und auch deren regelmäßige Ergänzungen und Anpassungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedsländern.
In den letzten Jahren ist die EU vermehrt dazu übergegangen, Verordnungen zu erlassen, die direkt in allen Mitgliedsländern verbindlich sind und gelten. Während im Jahre 2010 im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren noch 20 Richtlinien und nur 11 Verordnungen beschlossen wurden, waren es im Jahre 2018 nur noch 5 Richtlinien aber 23 Verordnungen.
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