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Einführer

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Der Begriff Einführer wird oft in einem spezifischen rechtlichen Kontext verwendet, insbesondere im Zusammenhang mit Produktsicherheit und Konformitätsbewertungen (z.B. im Prouktsicherheitsgesetz). Ein Einführer ist die Person, die ein Produkt in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einführt, sei es durch Import oder Vertrieb. Der Einführer ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass das Produkt den geltenden europäischen Sicherheits- und Konformitätsanforderungen entspricht, bevor es auf den Markt gebracht wird.

Dies beinhaltet die Überprüfung der technischen Dokumentation, das Anbringen der CE-Kennzeichnung (falls erforderlich) und die Gewährleistung, dass das Produkt die entsprechenden Standards erfüllt.

In der Regel werden die Begriffe Einführer und Importeur gleichgesetzt. Weitere Informationen unter dem Stichwort Importeur

Dieser Text wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt, von unseren Experten aber vor Veröffentlichung überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Inhalte ersetzen insbesondere keine Rechtsberatung

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Einführer
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