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CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM)

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Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – auf Deutsch CO₂-
Grenzausgleichssystem – ist ein neues Instrument der EU-Klimapolitik, das
sicherstellen soll, dass eingeführte Produkte aus Drittstaaten denselben
CO₂-Kosten unterliegen wie Produkte aus der EU. Ziel ist es, Carbon
Leakage zu vermeiden, also die Verlagerung von CO₂-intensiver Produktion
ins Ausland. Der CBAM betrifft zunächst Zement, Strom, Düngemittel, Eisen,
Stahl, Aluminium und Wasserstoff.
Seit Oktober 2023 gilt eine Übergangsphase mit Meldepflichten für
Importeure, ab 2026 werden dann tatsächliche CO₂-Kosten fällig.
Unternehmen müssen Emissionen entlang der Lieferkette erfassen und
CBAM-Zertifikate erwerben. Die rechtliche Grundlage ist die Verordnung (EU)
2023/956. Der CBAM ist eng mit dem Emissionshandelssystem (EU ETS)
verknüpft und betrifft insbesondere Importeure energieintensiver Produkte.
Für Unternehmen bedeutet das: frühzeitige Datenerfassung, Kommunikation
mit Vorlieferanten und Anpassung der Preis- und Beschaffungsstrategie.

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CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM)
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