Rapex-Report am Donnerstag: Gefährliche Kosmetika aus Russland und Spanien – leicht brennendes Werwolf Kostüm – verbotene Farbstoffe in Make-up-Set für Kinder
In der letzten Woche tauchten im
Safety Gate der Europäischen Union überproportional viele Produkte aus dem Bereich Kraftfahrzeuge auf. Mehr als 2/3 der gemeldeten gefährlichen Produkte betrafen diesen Produktbereich und wurden von den Marktaufsichtsbehörden mit Verkaufsverboten oder sogar Produktrückrufen belegt.
Neben diesen Produkten bemängelt die Behörden in Deutschland kosmetische Tonerde aus schwarzem feinkristallinem Pulver. Das Produkt aus Russland enthielt Nickel, Arsen und Blei (gemessene Werte: bis zu 62 mg/kg, 4 mg/kg bzw. 16 mg/kg). Nickel, Arsen und Blei sind verbotene Stoffe in kosmetischen Mitteln. Nickel kann Hautreizungen verursachen und zu einer Sensibilisierung führen oder allergische Reaktionen hervorrufen. Arsen ist giftig, wenn es geschluckt oder eingeatmet wird. Blei ist schädlich für die menschliche Gesundheit, akkumuliert im Körper, kann Entwicklung Neurotoxizität verursachen und kann stillende oder ungeborene Kinder beeinflussen. Das Produkt entsprach nicht der Verordnung über kosmetische Mittel.
Ebenfalls nicht konform mit der Kosmetikverordnung waren eine Hautcreme aus Spanien und ein Make-up-Set für Kinder. Die Hautcreme enthielt lt. Zutatenliste Meclofenoxat, ein sympathikomimisches Amin. Sympathikomimetische Amine beeinflussen die Funktion des zentralen Nervensystems und sollten nicht auf die Haut aufgetragen werden.
Ähnlich bedenklich war das Make-up-set für Kinder. Das Set enthielt die Farbstoffe CI 21090, CI 21110 und CI 12315, die in kosmetischen Mitteln nicht erlaubt sind. Das Produkt widersprach sowohl der Kosmetikverordnung 1223/2009/EG als auch der Spielzeugsicherheitsrichtlinie 2009/48/EG. Die slowenischen Behörden ordneten für das Make-up-Set einen
Rückruf bei den Endverbrauchern an.
Ebenfalls zurückgerufen werden muss ein Kinderkostüm in Form eines Werwolfes. Das Kostüm für Kinder von 7 – 10 Jahren war leicht entzündlich und die Flammenausbreitung war zu hoch. Wenn das Kostüm Feuer fängt, könnte das Kind schwerste Verbrennungen erleiden. Das Produkt war nicht konform mit den Anforderungen der
Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-2.
Bemängelt wurden darüber hinaus, wie in der letzten Woche, drei verschiede Haartrockner, bei denen es aufgrund konstruktiver und materialbedingter Mängel Verbrennungen, elektrischen Schlägen und Feuer kommen konnte. Die Produkte stammten alle aus China und entsprachen nicht den Anforderungen der
Niederspannungsrichtlinie und den einschlägigen europäischen Normen EN 60335-1 und EN 60335-2-23. Alle Produkte müssen beim Endverbraucher zurückgerufen werden.
Nach einer Untersuchung der Allianz können Produktrückrufe von Elektroartikeln oder Spielzeugen Kosten zwischen 650.000 € und 1.000.000 € nach sich ziehen. Auch schlagen Importverbote schon bei mittelgroßen Lieferungen leicht mit 50.000 – 100.000 € zu Buche, ganz abgesehen von zusätzlichen Strafzahlungen an Kunden und Imageverlusten. Die meisten dieser Verkaufsverbote, Importverbote oder sogar Produktrückrufe hätten sich durch eine intensivere Beschäftigung mit den entsprechenden europäischen Vorschriften und Normen sicher vermeiden lassen und den jeweiligen Importeuren, Herstellern und Handelsunternehmen große finanzielle Schäden erspart.
Wir raten daher unseren Kunden, dem Thema Produkt Compliance und Produktsicherheit eine größere Bedeutung beizumessen, um sich vor derartigen, oft existenzbedrohenden Situationen zu schützen.