Rapex-Reports

Gefährliche Kinderschaukel, Sport- und Kinderuhren und unzureichende Schutzausrüstung
- Posted By Dr. Hartmut Voss
- Wöchentliche Rapex-Reports
Gefährliche Kinderschaukel, Sport- und Kinderuhren und unzureichende Schutzausrüstung
Auch diese Woche fanden sich wieder 36 Warnmeldungen auf dem Safety Gate, dem Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Non-Food-Produkte. Immer mehr dieser ein Risiko für Mensch und Umwelt darstellenden Produkte werden über Online-Marktplätze vertrieben. Es lässt sich sogar sagen, dass der Online-Handel und insbesondere Online-Marktplätze mittlerweile das größte Einfallstor für nicht rechtskonforme Produkte auf dem europäischen Markt sind.
Es ist eine Entwicklung, die sich durch Corona noch mehr beschleunigt hat. Unsichere und nicht-konforme Produkte stellen ein großes Sicherheitsrisiko dar und sind potentiell lebensgefährlich. Auch heute möchten wir Ihnen wieder ein paar Beispiele für solche auf dem europäischen Markt vertriebenen, gefährlichen Verbraucherprodukte nennen:
Für eine in China hergestellte Babyschaukel ordneten die kroatischen Marktaufsichtsbehörden die Rücknahme vom Markt an, da das Produkt ein erhöhtes Verletzungsrisiko barg. Der Verriegelungsmechanismus konnte sich zu leicht lösen. Infolgedessen könnte das Kind aus der Babyschaukel fallen und sich verletzen. Das Produkt entsprach weder den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 16232.

Quelle: Europäische Kommission,
https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10005906, Datum: 20.04.2022, Sprache: Englisch
Wegen eines Verbrennungsrisikos zurückgerufen wurde eine Smartwatch der Marke Fitbit von den irischen Behörden. Die GPS-fähige, fitnessorientierte Smartwatch aus Taiwan entsprach weder den Anforderungen der Funkgeräterichtlinie noch der europäischen Norm EN 60950-1. Der Akku könnte sich überhitzen, so dass Verbrennungsgefahr für den Benutzer bestand.

Quelle: Europäische Kommission,
https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10005738, Datum: 20.04.2022, Sprache: Englisch
Aus dem Bereich der persönlichen Schutzausrüstung gab es einen aus Portugal stammenden Fahrradhelm, der bei einem Aufprall leicht brechen konnte und den Benutzer daher nicht ausreichend vor Kopfverletzungen schützte. Aufgrund dieses Verletzungsrisikos nahmen die litauischen Marktaufsichtsbehörden das Produkt vom Markt.
Darüber hinaus bargen FFP2-Masken aus der Türkei ein Gesundheitsrisiko, da das Partikel-/Filterrückhaltevermögen des Materials unzureichend war (Messwerte: bis zu 51 %). Folglich erfüllte das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen und könnte, selbst wenn es mit anderen empfohlenen Maßnahmen kombiniert wird, den Benutzer nicht ausreichend schützen. Die deutschen Marktaufsichtsbehörden nahmen das Produkt deshalb vom Markt.
Beide Produkte entsprachen nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen. Darüber hinaus stand der Fahrradhelm nicht im Einklang mit der europäischen Prüfnorm für Fahrradhelme EN 1078 und die FFP2-Maske widersprach der DIN EN 149.

Quelle: Europäische Kommission,
https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10005943, Datum: 20.04.2022, Sprache: Englisch
Produkte, die verbotene Stoffe und Chemikalien enthalten, gelangen bei der Entsorgung in den Abfallkreislauf. Da dies nicht mit dem Ziel der EU, eine nachhaltige Gesellschaft zu fördern, übereinstimmt, wird derzeit einiges unternommen. Auf europäischer Ebene werden zwei entscheidende Regulierungsvorhaben verhandelt, bei denen Online-Marktplätze eine wichtige Rolle spielen: der Digital Services Act (DSA) und eine neue Produktsicherheitsverordnung. Der DSA soll als horizontaler Rechtsakt alle Online-Plattformen umspannen. Für Betreiber von Online-Marktplätzen wurden zusätzlich Vorschläge für Sorgfaltspflichten integriert. Über die weiteren Entwicklungen in der Zukunft werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.