
Im September wurden 283 gefährliche Produkte in das Safety Gate der Europäischen Union eingestellt, von denen 104 aus den Kategorien Spielzeuge, Babyartikel und Bedarf für Kinder sowie Bekleidung, Textilien und Modeartikeln stammten. Die Textilprodukte waren nahezu ausnahmslos für Kinder, beispielsweise Kinder-Pantoffeln, Badeanzüge für Kinder oder Kinder-Hoodies.
Überproportional vertreten waren im September auch Elektrogeräte und -zubehör und Lichterketten mit insgesamt 18,7 %. Über das Informationsportal Safety Gate, früher unter dem Namen RAPEX-System bekannt, informieren sich die Marktaufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten gegenseitig über gefährliche Produkte.
Bei Meldungen in einem Mitgliedsstaat ergreifen die Behörden der übrigen Mitgliedländer regelmäßig entsprechende Maßnahmen und sprechen ebenfalls Verkaufsverbote oder Produktrückrufe für die betroffenen Produkte aus.
Spitzenreiter bei den Herkunftsländern war im September China mit insgesamt 167 Meldungen. Die übrigen 116 Meldungen betrafen Produkte aus 25 verschiedenen Ländern
Die häufigsten Meldungen stammten aus Deutschland (67 Meldungen), gefolgt von Ungarn (51), Frankreich (28) und Schweden (25).
38,5% der Produkte müssen von den Verbrauchern zurückgerufen werden, jedes vierte Produkt wurde online verkauft.
Schon bei mittelgroßen Lieferungen können Verkaufsverbote schnell Umsatzverluste von mehreren 100.000 € verursachen. Hinzu kommen gegebenenfalls Aufwendungen für Produktanpassungen, Re-Labelling-Aktionen oder Strafzahlungen an Kunden.
Eine Studie der Allianz zeigt zudem, dass die Kosten für Rückrufe von Elektrogeräten oder Spielzeugen zwischen 650.000 € und 1.000.000 € liegen können. Neben den enormen finanziellen Belastungen, die damit einhergehen, besteht die Gefahr, dass der Ruf von Herstellern, Importeuren oder Händlern langfristig schwer beschädigt wird.
Durch eine systematische Implementierung von Compliance-Strategien können Unternehmen das Risiko von Produktfehlern oder falscher Kennzeichnung deutlich minimieren und mögliche Gefahrenquellen frühzeitig identifizieren. Eine detaillierte und vollständige Dokumentation ist nicht nur der Schlüssel, um die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften nachzuweisen, sondern ermöglicht es auch, im Falle von Produktrückrufen oder Verzögerungen beim Import schnell zu reagieren. Regelmäßige Stichprobenkontrollen stellen sicher, dass die Produkte kontinuierlich den aktuellen Normen und Standards entsprechen.
Wir empfehlen unseren Kunden, proaktiv in ihre Compliance-Strategien zu investieren, um sich langfristig vor den erheblichen Konsequenzen nicht konformer Produkte zu schützen. Dies umfasst nicht nur rechtliche Strafen und Umsatzeinbußen, sondern auch mögliche Imageschäden. Ein solides Compliance-Management-System trägt somit entscheidend dazu bei, die Marktposition zu sichern und Vertrauen bei Kunden und Partnern aufzubauen.
Offensichtlich haben die deutschen Marktüberwachungsbehörden Ihr Augenmerk im September auf Spielzeuge gelegt, da 48% der Meldungen zu gefährlichen Spielzeugen aus Deutschland kamen. 47 Produkte wiesen ein chemisches Risiko auf, weitere 22 bargen das Risiko des Erstickens. Mit 65 Produkten kamen der Großteil der gefährlichen Produkte aus China
Von den 71 gemeldeten gefährlichen Spielzeugen waren 29 der Produktkategorie Spielzeugschleim zuzuordnen. Von den deutschen Zollbehörden wurden 26 Produkt direkt an der Grenze abgelehnt, die übrigen 3 wurden in Malta mit einem Produktrückruf belegt.
Bei einem der Produkte war die Migration von Bor aus dem Spielzeugschleim zu hoch (Messwert: 1.350 mg/kg). Die Einnahme oder der Kontakt mit einer übermäßigen Menge Bor kann die Gesundheit von Kindern schädigen, indem sie das Fortpflanzungssystem schädigt. Auch die übrigen Produkte wiesen Bor-Migrationen mit zu hohen Messwerten auf und entsprachen weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-3.
Abb. 1: An der Grenze abgelehnter Spielzeugschleim
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10014366, Datum: 4.10.2024, Sprache: Deutsch
Ein Stapelspielzeug aus Indien wurde von den französischen Marktaufsichtsbehörden bemängelt und ebenfalls mit einem Produktrückruf belegt. Ein kleiner Teil (Entenschein) konnte sich leicht vom Spielzeug lösen. Kleine Kinder können es in den Mund nehmen und ersticken.
Darüber hinaus war die Migration von Blei aus dem Spielzeug zu hoch (Messwert bis zu 64 mg/kg). Blei ist schädlich für Kinder, da es zu Entwicklungsneurotoxizität führen kann. Es sammelt sich im Körper an und kann auch ihre zukünftigen Nachkommen beeinflussen, wenn sie gestillt oder ungeboren werden.
Zudem war die Migration von N-nitrosierbaren Stoffen aus dem Spielzeug zu hoch (Messwert bis zu 2,8 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können in Nitrosamine umgewandelt werden, die durch Einnahme oder Hautexposition Krebs verursachen können. Ein Kind könnte ihnen ausgesetzt werden, wenn es das Produkt berührt oder in den Mund nimmt.
Abb. 2: Stapelspielzeug mit Erstickungsgefahr und chemischem Risiko
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10031327, Datum: 4.10.2024, Sprache: Deutsch
Ebenfalls mit einem Produktrückruf belegt wurde ein Set von Plüschtieren aus Lettland. Das Set bestand aus zwölf verschiedenen Arten von kleinen, weichen Spielzeugen in Form von etwa 5,5 cm langen Tieren (Küken, Krokodil, Esel, …). Das Produkt wurde online verkauft.
Die Nähte der einzelnen Figuren waren nicht ausreichend und ermöglichten den Zugang zum Füllmaterial. Ein Kind könnte das Füllmaterial in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt verstieß gegen die Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-1.
Abb. 3: Plüschtiere mit Erstickungsgefahr
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10014257, Datum: 4.10.2024, Sprache: Deutsch
Im Bereich Bekleidung, Textilien und Modeartikel fiel den ungarischen Marktaufsichtsbehörden ein Kinderkleid aus der Türkei auf, bei dem die kleinen dekorativen Elemente (Rhinestones und Halbperlen) sich leicht vom Kleid lösen ließen. Ein kleines Kind kann die kleinen Teile in den Mund stecken und ersticken. Zudem konnte die Sicherheitsnadel Augen- oder Hautverletzungen verursachen.
Das Produkt war nicht im Einklang mit den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und muss ebenfalls von den Endkonsumenten zurückgerufen werden.
Abb. 4: Gefährliches Kinderkleid
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10014320, Datum: 4.10.2024, Sprache: Deutsch
Ebenfalls zurückgerufen werden muss ein Set aus Schnullerketten aus China. Nach Untersuchungen der deutschen Marktaufsichtsbehörden konnten die Schnullerketten leicht brechen, was zu kleinen Teilen führt. Kleine Kinder können sie in den Mund nehmen und ersticken.
Außerdem waren die Schnullerhalter zu lang, was zu Strangulation führen kann. Auch dieses Produkt entsprach weder den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit noch den europäischen Normen EN 12586 und EN 71-1.
Abb. 5: Zerbrechliche Schnullerketten
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10014286, Datum: 4.10.2024, Sprache: Deutsch
Im Herbst mehren sich in der Regel die Angebote für Lichterketten, um die dunkleren Tageszeiten freundlicher und heller erscheinen zu lassen. Seit Jahren führen aber Konstruktions- und Produktionsmängel immer wieder zu elektrischen Schlägen, Verbrennungen und Bränden.
Auch im Monat September wurden insgesamt 21 Produkte beanstandet und 17 von den ungarischen Behörden mit einem Produktrückruf belegt. Bei einem Produkt war das Kabel nicht richtig verankert und die Lichterkette hatte eine unzureichende Isolierung. Die Struktur der Buchse ermöglicht zudem das einpolige Einstecken von Steckern.
Außerdem war die Lichterkette nicht vor Feuchtigkeit geschützt, wurde aber für den Außenbereich empfohlen. Dadurch konnte Wasser in das Produkt eindringen oder der Benutzer könnte zugängliche stromführende Teile berühren, was zu einem elektrischen Schlag führen kann.
Die übrigen Produkte, die von den Endverbrauchern zurückgerufen werden müssen, wiesen vergleichbare Gefahren auf und verstießen gegen die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie und die europäische Norm EN 60598.
Abb. 7: Lichterkette mit zahlreichen elektrischen Mängeln
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10014965, Datum: 4.10.2024, Sprache: Deutsch
Bei zwei Lichterketten, die von den schwedischen Marktaufsichtsbehörden als gefährlich eingestuft wurden, wiesen die Kunststoffmaterialien im Kabel eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) und kurzkettigen chlorierten Paraffinen (SCCPs) auf (Messwerte: bis zu 19 Gew.-% bzw. 1,1 Gew.-%). Dieses Phthalat kann die Gesundheit der Benutzer schädigen und möglicherweise das Fortpflanzungssystem schädigen.
SCCPs verbleiben in der Umwelt, sind in geringen Konzentrationen giftig für Wasserorganismen und akkumulieren sich in Wildtieren und Menschen, was ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt. Längere Exposition gegenüber ihnen durch die Haut kann Krebs verursachen.
Die Produkte entsprachen weder der REACH-Verordnung noch der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP). Die Behörden verfügten die Beendigung der Listung dieser Produkte durch den Online-Marktplatz.
Abb. 7: Lichterkette mit chemischem Risiko
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10021688, Datum: 4.10.2024, Sprache: Deutsch
Vertreiben Sie Spielzeuge, Kinderartikel oder elektronische Produkte?
Wie sicher sind Sie, dass sämtliche Risiken Ihrer Produkte vollständig berücksichtigt sind?
Wie stellen Sie sicher, dass Sie die aktuellen Normen kennen und einhalten?
Haben Sie für alle Ihre Produkte eine Risikoanalyse erstellt, die Sie Behörden auf Anfrage zur Verfügung stellen könnten?
Kennen alle Ihre Lieferanten die Anforderungen aus der REACH- oder der POP-Verordnung und der relevanten harmonisierten europäischen Normen?
Haben Sie eine komplette technische Dokumentation für alle Ihre Produkte, wie sie die neue Produktsicherheitsverordnung fordert?
Verfügen Sie über aussagekräftige Tests und Dokumente von Ihren Lieferanten bezüglich der chemischen und elektrischen Bestandteile Ihrer Produkte?
Wie gut sind Sie auf einen Produktrückruf vorbereitet und haben Sie ein Produktrückruf-Management installiert?
Falls Sie hier Handlungsbedarf sehen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um potenzielle Risiken zu identifizieren und zusätzliche Kosten durch gefährliche Produkte zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines geeigneten Risikomanagements und begleiten Sie durch den Prozess der Konformitätsbewertung, einschließlich der Erstellung der technischen Dokumentation, Risikoanalyse und EU-Konformitätserklärung.
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