Rapex-Report am Donnerstag: Trend zu Produktrückrufen deutlich erkennbar

Auch im vergangenen Monat gab es wieder zahlreiche Warnmeldungen der EU-Mitgliedstaaten auf dem Safety Gate über gefährliche Produkte aus dem Non-Food-Konsumgüterbereich. Unter den Maßnahmen, die durch die Marktaufsichtsbehörden der verschiedenen Staaten erwirkt wurden, fanden sich dabei auffallend viele Produktrückrufe.

Produktrückrufe und Verkaufsverbote in Woche 37

In der KW 37 gab es insgesamt 34 Warnmeldungen auf dem Safety Gate der Europäischen Union. Neben diversen Elektroprodukten und Bedarfsgegenständen fanden sich auch wieder zahlreiche Spielzeuge, für die Verkaufsverbote und Rückrufe ausgesprochen wurden.

Ein Holzpuzzle der bekannten Marke „Peppa Pig“ wurde in Österreich vom Markt zurückgenommen und es mussten Warnhinweise über Risiken am Produkt angebracht werden. Kleine Teile des aus China stammenden Produkts konnten sich leicht lösen (Kunststoffknöpfe). Ein kleines Kind könnte sie in den Mund nehmen und daran ersticken. Das Produkt entsprach daher weder den Anforderungen der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug noch der europäischen Norm EN 71-1.

Auch eine Sonnenbrille für Kinder, die im Bundle zusammen mit einer Kinder-Zeitschrift verkauft wurde, musste auf Anweisung der französischen Marktaufsichtsbehörden hin vom Markt zurückgenommen werden. Zudem erfolgte ein Rückruf des in China hergestellten Produkts. Begründen ließen sich diese Maßnahmen damit, dass die Transmission von UV-Licht zu hoch war. Daher schützte die Sonnenbrille die Augen nicht ausreichend vor den schädlichen Auswirkungen des UV-Lichts. Das Produkt entsprach folglich nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen.

Abb. 1: Kinder-Sonnenbrille ohne zureichenden UV-Schutz
Quelle: Europäische Kommission,
https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10006687?lang=en,Datum: 12.10.2022, Sprache: Englisch

Produktrückrufe und Verkaufsverbote in Woche 38

In der KW 38 gab es lediglich 21 Warnmeldungen, darunter eine Babytrage aus China, die ein Verletzungsrisiko barg. Aufgrund der unzureichenden Befestigungsmöglichkeiten an der Babytrage war der Halt unzureichend und das Baby könnte aus der Babytrage rutschen. Das Baby könnte fallen und schwere Verletzungen erleiden. Das Produkt entsprach weder den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 13209-2. Die Marktaufsichtsbehörden in Deutschland riefen das Produkt deshalb von den Endverbrauchern zurück und nahmen es vom Markt zurück.

Auch für einen Wasserkocher erfolgte ein Rückruf, außerdem wurde das Produkt vom Markt zurückgenommen. Diese Maßnahmen erwirkten die Marktaufsichtsbehörden in Ungarn, als sie das Risiko eines elektrischen Schlags identifizierten. Das Metallgehäuse des in China hergestellten Wasserkochers war nur durch eine Basisisolierung vom aktiven Heizelement getrennt. Die Netzleitung hatte keinen Schutzleiter. Bei Versagen der Basisisolierung könnte das Metallgehäuse des Wasserkochers unter Spannung stehen und der Benutzer könnte einen elektrischen Schlag erleiden. Das Produkt entsprach weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch den europäischen Normen EN 60335-1 und EN 60335-2-15.

Abb. 2: elektrischer Schlag durch Wasserkocher
Quelle: Europäische Kommission,
https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10006772?lang=en,Datum: 12.10.2022, Sprache: Englisch

Produktrückrufe und Verkaufsverbote in Woche 39

42 Warnmeldungen wurden in der KW 39 auf dem Safety Gate veröffentlicht.

Kindersandalen, deren Ursprungsort unbekannt war, wurden wegen eines Verletzungsrisikos in der Slowakei vom Markt zurückgenommen und von den Endverbrauchern zurückgerufen. Die Lauffläche der Zwischenschicht, die das Obermaterial mit der Sohle verband, konnte leicht einreißen und brechen, wodurch sich die Sohle vom Obermaterial der Sandale lösen könnte. Infolgedessen könnte ein Kind stolpern und stürzen und sich dabei verletzen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit.

Abb. 3: Kindersandalen mit Verletzungsrisiko
Quelle: Europäische Kommission,
https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10006754?lang=en,Datum: 12.20.2022, Sprache: Englisch

Auch wurde die Einfuhr dreier verschiedener Stuhl-Modelle aus der Türkei von den bulgarischen Marktaufsichtsbehörden an der Grenze abgelehnt. Die Produkte bargen Verletzungsrisiken. Alle drei Stuhlmodelle hatten eine unzureichende Festigkeit und konnten unter Belastung brechen und den Benutzer verletzen. Das Produkt entsprach mithin weder der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 12520.

Produktrückrufe und Verkaufsverbote in Woche 40

In der KW 40 waren es 31 Meldungen, mit denen sich die EU-Mitgliedstaaten untereinander vor gefährlichen Non-Food-Konsumgütern warnten.

Für eine Digitalkamera für Kinder sprachen die luxemburgischen Behörden ein Verbot der Bereitstellung auf dem Markt aus, außerdem musste der Verkauf eingestellt werden und das Produkt wurde von den Endverbrauchern zurückgerufen. Das Ladekabel, der Stecker und der Steckeraufsatz des in China hergestellten Produkts enthielten eine übermäßige Konzentration von Dibutylphthalat (DBP), Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) und Di-‘isodecyl’phthalat (DINP) (bis zu 2,9 Gew.-%). Diese Phthalate können die Gesundheit von Kindern schädigen, indem sie möglicherweise Schäden an den Fortpflanzungsorganen und der Leber verursachen. Das Produkt entsprach nicht den Anforderungen der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug.

Abb. 4: Digitalkamera für Kinder mit gefährlichen Phthalaten
Quelle: Europäische Kommission,
https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10006893?lang=en,Datum: 12.20.2022, Sprache: Englisch

Auch zwei verschiedene Modelle an Spielzeugpuppen aus China mussten auf Anordnung der tschechischen Marktaufsichtsbehörden hin vom Markt zurückgenommen werden. Das Kunststoffmaterial des Puppenkopfes enthielt in beiden Modellen eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (Messwert bis zu 13,9 Gew.-% und 30,2 Gew.-%). DEHP kann die Gesundheit von Kindern schädigen und möglicherweise zu einer Schädigung des Fortpflanzungssystems führen. Das Produkt erfüllte somit nicht die Anforderungen der REACH-Verordnung.

Die von den Behörden erlassenen Maßnahmen sind für die betroffenen Unternehmen nicht nur äußerst kostspielig, sondern haben auch langfristige Imageschäden für Hersteller, Importeure oder Handelsunternehmen zur Folge. Wir sind sicher, dass entsprechende Tests und Prüfungen die Mängel schnell offenbart hätten. Diese Tests sind natürlich mit Kosten verbunden, hätten aber die drastischen negativen Auswirkungen durch Verkaufsverbote und Produktrückrufe bei weitem nicht erreicht.

Daher empfehlen wir unseren Kunden, dem Produkt Compliance Management einen höheren Stellenwert beizumessen und Schäden in beträchtlicher Höhe abzuwenden.

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Dr. Hartmut Voss
Dr. Hartmut Voss ist Gründer und Geschäftsführer der trinasco GmbH und Experte für Produkt Compliance Management. Er hat bei führenden internationalen Unternehmen wie Pepsi-Cola, Sony und Nokia gearbeitet und erfolgreich diverse Marketing-, Vertriebs- und General Management-Funktionen übernommen. Unter anderem leitete er eine europäische Business Unit, die Produkte mit asiatischen Lieferanten entwickelte, produzierte und in Europa vermarktete.

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