Rapex-Report am Donnerstag: Produktrückruf eines gefährlicher Kindersitz von Recaro, Handdesinfektionsmittel mit verbotenem Polyhexanid-Anteil (PHMB)

In der ersten Februarwoche wurden von den europäischen Marktaufsichtsbehörden wieder zahlreiche Produkte in das Safety Gate der europäischen Union eingestellt. Produkte, die im Safety Gate auftauchen (besser bekannt als Rapex-System), müssen in allen europäischen Mitgliedsstaaten zurückgerufen oder vom Markt genommen werden. Nach Studien der Allianz kostet ein Rückruf eines Konsumentenproduktes leicht 1.000.000 € und mehr und führt bei den betroffenen Unternehmen nicht selten zur Insolvenz.

Beim Kindersitz des renommierten deutschen Herstellers Recaro könnte es aufgrund möglicher Interferenzen zwischen dem Hosenträgersystem und den inneren Teilen des Kinderrückhaltesystems während des Einstellungsprozesses zu einem Verlust der Integrität des Hosenträgergurts kommen. Infolgedessen ist die Rückhaltefunktion möglicherweise nicht mehr vollständig gewährleistet, was zu einem erhöhten Verletzungsrisiko führt. Das Produkt entsprach nicht der Regelung UN/ECE Nr. 44-04 und muss vom Unternehmen bei den Endkonsumenten zurückgerufen werden.

Ein Handdesinfektionsmittel aus Dänemark enthielt Polyhexanid (PHMB) (angegebene Konzentration: 0,8 %). PHMB ist nicht für die Verwendung in der menschlichen Hygiene zugelassen und verursacht Organschäden bei längerem oder wiederholtem Kontakt sowie schwere Augenschäden. Es ist auch schädlich beim Verschlucken. Das Produkt ist nicht konform mit der Verordnung über Biozidprodukte.

Bei einem weiteren Desinfektionsmittel aus China, das vor allem über die AliBaba-Gruppe verkauft wurde, stellten die schwedischen Marktüberwachungsbehörden zahlreiche Mängel gleichzeitig fest. Zum einen verfügte das Produkt über eine unzureichende Menge Ethanol (Messwerte:11 % vol). Folglich tötete das Mittel Bakterien oder Viren gar nicht, wodurch sich das Infektionsrisiko erhöht. Darüber hinaus enthält die Ware Methanol (Messwert: 26 % Massenanteil), die akut toxisch für das zentrale Nervensystem und die Augen ist. Außerdem fehlen die erforderlichen Gefahrenpiktogramme und Warnhinweise. Die Anwender haben daher keine Informationen über die Toxizität und Entzündbarkeit des Produkts. Die Verpackung ist nicht mit kindergesicherten Verschlüssen ausgestattet. Ingestion oder Kontakt mit Methanol kann zu Erblindung und Tod führen. Das Produkt entsprach nicht der Verordnung über Biozidprodukte.

Bei mehreren Leuchten bzw. Lampen stellten die Behörden aus Ungarn und Kroatien schwerwiegende Mängel an der Konzeption bzw. der Produktqualität fest. Eine Schreibtischlampe mit beweglicher Folie, die einem Aquarium ähnelt und vor allem für Kinder geeignet ist, hatte ein nicht ordnungsgemäß verankertes Kabel. Der Benutzer konnte die aktiven Teile berühren und einen elektrischen Schlag erleiden. Zudem waren die zugänglichen Drähte mit scharfen Kanten versehen, was ebenfalls zu Verletzungen führen könnte.

Eine tragbare LED-Lampe und eine Außenleuchte zeigten zahlreiche Mängel, die zu elektrischen Schlägen, Verbrennungen und Brand führen konnten. Alle drei Produkte verstießen gegen die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 60598 und wurden von den Behörden an der Grenze abgelehnt bzw. mit einem Verkaufsverbot oder sogar einem Produktrückruf (Kinderlampe) belegt.

Zwei Feuerwerkskörper der Marke Salon Roger Fireworks aus China wurden in Belgien untersucht und dürfen ebenfalls nicht mehr verkauft werden. Die Produkte explodierten nicht oder nicht vollständig in dem vorgesehen Zeitraum. Der Benutzer könnte zum Feuerwerkskörper zurückkehren und möglicherweise sogar manipulieren und durch die unerwartete Explosion schwerwiegende Verletzungen erleiden. Das Produkt widersprach den Anforderungen der Pyrotechnik-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 15947.

Wie auch in den vergangenen Wochen wurde der weitere Vertrieb von zahlreichen Spielzeugen untersagt. Neben Erstickungsgefahren durch sich lösende Kleinteile waren vor allem chemische Risiken (zu hohe Mengen an verschiedenen Phtalaten) die Ursache für Verkaufsverbote und Produktrückrufe.

Ein Spielzeuggewehr-Set aus China enthielt beide Risikoarten gleichzeitig. Die Saugbecher (der Pfeile) liessen sich leicht lösen. Wenn ein Kind das Geschoss in den Mund bekommt oder daran lutscht, könnte sich der Saugnapf lösen und die Atemwege behindern. Darüber hinaus enthielt der Saugbecher Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) (Messwert: bis zu 6,6 %), Dibutylphthalat (DBP) (Messwert:Erhöhung des Gewichts um 10 %). Diese Phthalate können die Gesundheit von Kindern schädigen und das Fortpflanzungssystem schädigen. Das Produkt entsprach weder der REACH-Verordnung noch den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1.

Wie in den Vorwochen auch bemängelten verschiedene europäische Behörden zudem auch wieder fünf Partikelfiltermasken von verschiedenen Herstellern aus China. Den meisten Produkten lag zwar eine Konformitätserklärung gemäß der Verordnung (EU) 2016/425 und der Europäischen Norm EN 149: 2009 bei, wurde jedoch von den zuständigen europäischen Stellen nicht als solche zertifiziert. Folglich erfüllten die Masken möglicherweise nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen und schützen nicht in dem vorgesehen Maße. Die Masken waren daher nicht konform mit der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

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Dr. Hartmut Voss
Dr. Hartmut Voss ist Gründer und Geschäftsführer der trinasco GmbH und Experte für Produkt Compliance Management. Er hat bei führenden internationalen Unternehmen wie Pepsi-Cola, Sony und Nokia gearbeitet und erfolgreich diverse Marketing-, Vertriebs- und General Management-Funktionen übernommen. Unter anderem leitete er eine europäische Business Unit, die Produkte mit asiatischen Lieferanten entwickelte, produzierte und in Europa vermarktete.

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