
Im Juni wurden insgesamt mehr als 270 gefährliche Produkte in das Safety Gate der europäischen Union eingestellt. Einen extrem hohen Anteil hatten auch in diesem Monat Kosmetika mit 35,9 %, gefolgt von Kraftfahrzeugen (17,2 %), Spielzeugen (13,2%) Elektrogeräten und-zubehör (8,1 % %) und Produkten aus der Kategorie Bekleidung, Textilien und Modeartikel (8,1%) Im auch als Rapex-System bekannten Safety Gate informieren sich die Marktaufsichtsbehörden der Mitgliedsländer gegenseitig über gefährliche Produkte. Produkte, die von einem Mitgliedsstaat als gefährlich oder schädlich eingestuft werden, sollen so auch in den anderen Mitgliedsländern überprüft und gegebenenfalls vom Markt genommen werden.
Italienische Behörden prüfen Kosmetika
Mit Verkaufsverboten oder sogar Rückrufen wurden 98 kosmetische Produkte belegt. 74 Meldungen kamen dabei aus Italien. Bei den als gefährlich eingestuften Produkten handelte es sich um Deodorant Sprays, Badeschaum, Duschgel, Duschschaum, Eau de Toilette, Seife, Haarspülung, Hautaufhellungscremes, Parfüm, Sonnencremes und zahlreiche weitere Produkte. Die Produkte stammten zu über 60 % aus Italien und Frankreich, 9% der Produkte wurden online vertrieben.
Fast 90 % der Produkte enthielten den Inhaltsstoff Butylphenylmethylpropional (BMHCA), der in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und eine Hautsensibilisierung verursachen. Andere Produkte enthielten Hydrochinon oder Methylpyrrolidon in zu hohen Konzentrationen.
Produkte von Adidas, Garnier, Nivea, Schwarzkopf und L`Oreal betroffen
Zwar waren im Juni überwiegend unbekannte Marken betroffen, dennoch wurden aber auch wieder Verkaufsverbote für 7 bekannte Marken wie Adidas, Badedas, Garnier, L`Oreal, Nivea, Schwarzkopf oder Vidal ausgesprochen. Auch diese Produkte waren nicht im Einklang mit der Kosmetikverordnung.
Abb. 1: Gefährliche Haarspülung von Schwarzkopf
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10008773?lang=de , Datum: 03.07.2023, Sprache: Deutsch
Abb. 2: Gefährliches Duschgel von Adidas
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10008750?lang=de , Datum: 03.07.2023, Sprache: Deutsch
Spielzeuge mit Erstickungs- und Strangulationsgefahr
Von den insgesamt 36 gemeldeten Spielzeugen bargen 55,6 % das Risiko des Erstickens oder der Strangulierung, 30,6 % wiesen ein chemisches Risiko auf. Die meisten Produkte wurden von den französischen Marktaufsichtsbehörden in das Safety Gate eingestellt, gefolgt von den Behörden aus Kroatien.
36 % der Spielzeuge wurden online verkauft
Nahezu alle als gefährlich eingestuften Spielzeuge kamen aus der Volksrepublik China (94,4 %), 36 % wurden online verkauft. 38,9 %, also fast jedes zweite Spielzeug, wurde nicht nur mit einem Verkaufsverbot, sondern zudem mit einem Produktrückruf vom Endverbraucher belegt. Zu den Produktkategorien zählten vor allem Plüsch-Tiere, Plastikpuppen, batteriebetriebene Spielzeuge, Spielzeug-Fernbedienungen und vieles mehr.
Kleine Teile sorgen für Erstickungsgefahr
Bei vielen Spielzeugen (33 %) konnten sich kleine Teile leicht lösen, die ein kleines Kind in den Mund nehmen und daran ersticken kann. Die Produkte entsprach weder den Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
Abb. 3: Spielzeug mit gefährlichen KleinteilenQuelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10009346?lang=de, Datum: 03.07.2023, Sprache: Deutsch
Plastikpuppen mit Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
3 Plastikpuppen wiesen eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) auf (gemessene Werte bis zu 23 Gew.-%). Dieses Phthalat kann die Gesundheit von Kindern schädigen und möglicherweise Schäden am Fortpflanzungssystem verursachen. Die Puppen entsprachen nicht der REACH-Verordnung.
Abb. 4: Plastikpuppe mit Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10009381?lang=de , Datum: 03.07.2023, Sprache: Deutsch
86 % der gefährliche Elektroprodukte stammten aus China
Bei den gefährlichen Produkten aus der Kategorie Elektroprodukte und -zubehör stammten 86 % aus der Volksrepublik China. 45 % wurden online verkauft und 36 % mit einem Produktrückruf belegt. Die Hälfte der Produkte barg das Risiko eines elektrischen Schlages und/oder eines Feuers, die andere Hälfte wies chemische oder mikrobiologische Risiken auf.
Bügeleisen mit Feuergefahr
Bei einem Bügeleisen war der Querschnittsbereich der Außen- und Innendrähte zu klein und die elektrische Isolierung unzureichend. Das Produkt konnte überhitzen, was das Risiko von Feuer erhöht. Das Produkt entsprach weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch den europäischen Normen EN 60335-1 und EN 60335-2-3 und muss von den Endverbrauchern zurückgerufen werden.
Abb. 5: Bügeleisen mit Feuergefahr
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10009394?lang=de , Datum: 03.07.2023, Sprache: Deutsch
Strangulierungsgefahren bei Kinderkleidung
In der Produktgruppe Bekleidung, Textilien und Modeartikel bemängelten vor allem die italienischen Marktaufsichtsbehörden Strangulierungs-Gefahren für verschiedene Kindertextilien. Die Produkte stammten überwiegend aus Italien selbst und aus der Türkei und fast jedes vierte Produkt muss von den Endverbrauchern zurückgerufen werden.
Ein Kinder-Sweatshirt und 16 weitere Produkte hatten zu lange Schnüre oder Kordeln, die bei verschiedenen Aktivitäten des Kindes zu Verletzungen oder Strangulationen führen könnten. Die Produkte entsprachen weder den Anforderungen der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 14682.
Abb. 6: Kinder-Sweatshirt mit Strangulationsgefahr
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10009419?lang=de , Datum: 03.07.2023, Sprache: Deutsch
Konsequenzen nicht konformer Produkte
Die von den Behörden erlassenen Maßnahmen sind für die betroffenen Unternehmen nicht nur äußerst kostspielig, sondern haben auch langfristige Imageschäden für Hersteller, Importeure oder Handelsunternehmen zur Folge. Nach einer Untersuchung der Allianz können Produktrückrufe von Elektroartikeln oder Spielzeugen Kosten zwischen 650.000 € und 1.000.000 € nach sich ziehen. Auch schlagen Importverbote schon bei mittelgroßen Lieferungen leicht mit 50.000 – 100.000 € zu Buche, ganz abgesehen von zusätzlichen Strafzahlungen an Kunden und Imageverlusten.
Daher empfehlen wir unseren Kunden, dem Produkt Compliance Management, stichprobenartigen Tests und vor allem einer vollständigen und zuverlässigen Dokumentation einen höheren Stellenwert beizumessen und Schäden in beträchtlicher Höhe abzuwenden
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