Marktüberwachungsbehörden

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Marktüberwachungsbehörden sind staatliche oder behördliche Organisationen, die für die Überwachung und Durchsetzung von Vorschriften, Normen und Standards im Zusammenhang mit Produktsicherheit und Marktaufsicht verantwortlich sind. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass Produkte, die auf dem Markt erhältlich sind, den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sicher für Verbraucher und die Umwelt sind.

Die genaue Organisation und Zuständigkeiten solcher Behörden können von Land zu Land unterschiedlich sein. Die Aktivitäten von Marktüberwachungsbehörden umfassen in der Regel:

  1. Überprüfung von Produkten: Sie prüfen Produkte auf Konformität mit nationalen und internationalen Sicherheitsstandards sowie auf die Einhaltung von Vorschriften in Bezug auf Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz.
  2. Stichprobenkontrollen: Marktüberwachungsbehörden führen regelmäßige oder gezielte Stichprobenkontrollen durch, um sicherzustellen, dass Produkte, die auf dem Markt verkauft werden, den erforderlichen Standards entsprechen.
  3. Risikobewertung: Sie bewerten potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Produkten und können Maßnahmen ergreifen, um gefährliche oder nicht konforme Produkte aus dem Verkehr zu ziehen.
  4. Rückrufe und Sanktionen: Falls Produkte als unsicher oder nicht konform erachtet werden, können Marktüberwachungsbehörden Rückrufe anordnen oder Sanktionen gegen Hersteller oder Händler verhängen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet wird.
  5. Kooperation mit anderen Behörden: Marktüberwachungsbehörden arbeiten oft eng mit anderen staatlichen Stellen, Verbraucherschutzorganisationen und internationalen Gremien zusammen, um Informationen auszutauschen und bewährte Verfahren zu teilen.
  6. Aufklärung und Informationsverbreitung: Sie informieren Verbraucher über potenzielle Risiken von Produkten und stellen Informationen zur Verfügung, um das Bewusstsein für Produktsicherheit zu fördern.

Grundlage der staatlichen Marktüberwachung war lange Zeit die seit 2010 geltende EG-Verordnung zur Marktüberwachung (765/2008/EG), die inzwischen aber von der neuen Marktüberwachungsverordnung (2019/1020/EU) abgelöst wurde.

In Deutschland ist die amtliche Markt- und Produktüberwachung auf Länderebene organisiert. Die organisatorische Umsetzung präsentiert sich unübersichtlich und reicht von Gewerbeaufsichtsämtern über Landesämter und Bezirksämter bis zu spezifischen Abteilungen von Regierungspräsidien. Ein Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMÜ) dient der Koordinierung und der Abstimmung innerhalb der 16 Bundesländer. Daneben agiert auf Bundesebene das 2018 neu geschaffene Deutsche Marktüberwachungsforum.

Die Marktüberwachungsbehörden haben die Befugnis, bei begründetem Anlass das Bereitstellen eines Produkts auf dem Mark zu untersagen. Sie können den Rückruf, die Rücknahme, die Prüfung oder das Vernichten eines Produkts anordnen. Behördenvertreter dürfen zu den Betriebszeiten die Geschäftsräume eines Herstellers oder Importeurs betreten, Produkte prüfen oder Proben nehmen und Bußgelder bzw. Zwangsgelder verhängen.

Neben den Länderbehörden sind einige bundesweite Organisationen mit ihren speziellen Kompetenzen für Fragen der Marktüberwachung bei bestimmten Produktgruppen zuständig. Dazu gehören die Bundesnetzagentur (BNetzA), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) sowie die Generalzolldirektion (GZD).

Dieser Text wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt, von unseren Experten aber vor Veröffentlichung überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Inhalte ersetzen insbesondere keine Rechtsberatung

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