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Die europäische Verordnung Nr. 2017/821 soll verhindern, dass Gewinne aus dem Verkauf bestimmter erzhaltiger Mineralien zur Finanzierung bewaffneter Konflikte verwendet werden. Die Regelungen betreffen die Einfuhr von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Ein Durchführungsgesetz zur europäischen Konfliktminerale-Verordnung trat in Deutschland am 7. Mai 2020 in Kraft.
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