Begriff | Definition |
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RoHS-Richtlinie | RoHS steht für „Restriction of Hazardous Substances“. Die gleichnamige Richtlinie beschränkt die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die RoHS-Richtlinie mit dem Kürzel 2011/65/EU wird auch als RoHS 2 (oder RoHS II) bezeichnet, da sie 2013 die Vorläufer-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS 1) abgelöst hat. Ziel der RoHS-Richtlinien ist, den Anteil potenziell gesundheits- und/oder umweltgefährlicher Stoffe in Elektroprodukten – und damit m Elektronikschrott – deutlich zu verringern. Dies betraf zunächst 6 Stoffgruppen u. a. Cadmium Blei (in Loten) sowie bestimmte flammenhemmende Substanzen (in Isoliermaterialien). Der Anwendungsbereich der RoHS-Vorgaben wurde schrittweise auf weitere Produktgruppen ausgedehnt und umfasst inzwischen auch elektrische Medizinprodukten In-vitro Diagnostika sowie industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Seit dem 22.07.2019 betrifft RoHS zudem alle sonstigen Elektro- und Elektronikgeräte, die keinen der bisher regulierten Produktkategorien angehören. Mit der Richtlinie 2015/863/EU wurde die Liste der durch Grenzwerte reglementierten Stoffe zudem um 4 phthalathaltige Substanzen (Weichmacher für Kunststoffe) erweitert. Über die Stoffverbote hinaus regelt RoHS II auch die Pflichten zum Erstellen einer Technischen Dokumentation und einer EU-Konformitätserklärung. Die Vorgaben gemäß RoHS II wurden durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in nationales Recht überführt. Als Standard für die erforderliche Technische Dokumentation zum Nachweis, dass die Stoffbeschränkungen eingehalten werden gilt die Norm DIN EN IEC 63000. |
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