Begriff | Definition |
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Erzeugnis | Ein Erzeugnis ist definiert in Art. 3 Abs. 3 der REACH-Verordnung als „Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt“. |
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